Teilnahmebedingungen für Seminare

Anmeldung

Der Vertrag über die Seminarteilnahme am Lehrgang zum »Photonics Manager Compact«, bzw. eines/mehrerer ausgewählter Module aus dem Programm, kommt durch eine Online-Anmeldung mit Anklicken des Buttons »Register now« und die Anmeldebestätigung des Veranstalters, dem Fraunhofer IOF, zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird die Geltung der Teilnahmebedingungen akzeptiert.

 

Teilnahmegebühr

Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 22a UstG.

 

Leistungsumfang (sofern nicht anders angegeben)

Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, ein Teilnahmezertifikat und – soweit angekündigt – Verpflegung (Getränke, Mittagsimbiss und Pausensnacks).
Reise- und Übernachtungskosten sind nicht im Preis inbegriffen. Wenn Sie eine Unterkunft buchen möchten, empfehlen wir Ihnen gern ein Hotel in unserer Nähe.

 

Teilnehmende

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 15 Personen für das Zertifikatsprogramm »Photonics Manager Compact« begrenzt. Die maximale Teilnehmendenzahl für den technischen Teil »Future of Photonics« beträgt 26.

Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Fraunhofer IOF, Albert-Einstein-Straße 7, 07745 Jena, Germany. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Anmeldungen, die von Unternehmen oder Selbstständigen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgen.


 
Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Fraunhofer IOF mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. Seminarbesuch).
 

 

Rücktritt/Kündigung durch den Teilnehmenden

Ein kostenfreier Rücktritt bzw. kostenfreie Kündigung von der Anmeldung ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Erfolgt der Rücktritt/die Kündigung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr als Kostenpauschale fällig. Bei einem Rücktritt/einer Kündigung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei (teilweisem) Nichterscheinen des Teilnehmers, beträgt die Kostenpauschale 100 % der Teilnehmergebühr.

Der Rücktritt/die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung/Kündigungserklärung beim Fraunhofer IOF.


Nach Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt/ eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Die Mindestvertragslaufzeit dauert bis zum Ende der Veranstaltung.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Die Stellung eines Ersatzteilnehmenden unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist nach Prüfung und Bestätigung durch das Fraunhofer IOF möglich.

Dem Seminarteilnehmenden bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.


Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Teilnehmende kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten/ kündigen. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts/ Kündigung aus wichtigem Grund wird der Teilnehmende von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit. Als wichtiger Grund gelten Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmenden, dessen im Haushalt lebenden Angehörigen, dessen dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmende vertreten muss, sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmenden, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen.


Der Rücktritt/ Die Kündigung muss spätestens 3 Tage nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber dem Fraunhofer IOF erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang beim Fraunhofer IOF. Das Recht zum Rücktritt/ Kündigung aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorhersehbar war und/ oder der Teilnehmende ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmende ist verpflichtet, wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest und sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigung nachzuweisen, gewünschte zusätzliche Auskünfte und Nachweise zu erbringen, gegebenenfalls auf Verlangen die Ärzte von der Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf den Rücktritts-/ Kündigungsgrund zu entbinden. Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach Eingang des schriftlichen Rücktritts/ Kündigung beziehungsweise nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

 

Absage und Veränderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Das Fraunhofer IOF behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat, zum Beispiel Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Beteiligung etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmenden über eine Absage oder Verschiebung erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen sind ausgeschlossen.

Das Fraunhofer IOF behält sich ferner das Recht vor, andere gleichwertige Referenten einzusetzen sowie den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In solchen Fällen ist weder ein Rücktritt vom Vertrag noch eine Minderung des Entgelts möglich.

 

Kündigung des Veranstalters

Das Fraunhofer IOF kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. wenn der Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.

 

Urheberrechtshinweis

Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das gewerbliche Nutzen, Verändern, Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urheberrechteinhabenden zulässig.

 

Hinweis Bildaufnahmen

Bei der Veranstaltung werden Fotoaufnahmen angefertigt. Wir informieren die Teilnehmenden darüber, dass evtl. auch ihre Person aufgenommen wird und dass das Bildmaterial zur internen und ggf. auch redaktionellen Berichterstattung genutzt werden kann.

 

Hinweis zu Corona/COVID-19

Diese Veranstaltung findet zu den angegebenen Tagen in Präsenz in Jena (Germany) statt. Kann eine Präsenzveranstaltung aufgrund von COVID-19/Corona seitens des Fraunhofer IOF nicht gesichert werden, wird die Veranstaltung ersatzlos spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt und etwaige gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt.